Angebotspflicht für Mehrwegbehälter

Seit Jahresbeginn gilt eine Änderung im Verpackungsgesetz, die Restaurants, Bistros, Kantinen, Cafés etc. verpflichtet, ihren Kunden auch Mehrwegbehälter für To-Go-Getränke oder Take-Away-Essen anzubieten. Das Angebot ist verpflichtend für alle Betriebe mit mehr als 80qm Verkaufsfläche und über 5 Beschäftigten.

In unserem Mehrweg-Sortiments-Flyer  finden Sie weitere Informationen zu den Änderungen im Verpackungsgesetz und dazu passende Mehrwegsysteme. Unsere Kunden können zusätzlich auf ein exklusives Angebot der Firma Vytal. zurückgreifen.

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